Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Abteilung Pflegeheime der Beschwerdeführerin reichte beim Beschwerdegegner am 17. März 2021 eine Voranmeldung von Kurzarbeit für das Pflegeheim Herosé ein und gab an, es seien ab dem 1. April 2021 bei einem zu erwartenden prozentualen Arbeitsausfall von 15 % pro Monat/Abrechnungsperiode 77 Arbeitnehmende von Kurzarbeit betroffen. Als Grund für die Betriebseinschränkung führte sie an, das Pflegeheim Herosé habe aufgrund der hohen Todesfallzahlen im Zusammenhang mit der Covid-19- Pandemie einen erheblichen Rückgang der Bettenbelegung und mit diesem einen Ertragsrückgang zu verzeichnen.