Zudem stand der von ihm zuletzt erzielte Lohn gemäss Angaben des Personalverantwortlichen in einem realistischen Verhältnis zu demjenigen anderer gelernter LKW-Mechaniker mit 30 Jahren Berufserfahrung im besagten Unternehmen (VB II 103 S. 1). Daher ist nicht zu beanstanden, dass die Beschwerdegegnerin für das Jahr 2019 von einem Valideneinkommen von Fr. 83'200.00 (Fr. 6'400.00 x 13) ausging.