wiederholten entsprechenden Angaben jedenfalls mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass er im Jahr 2019 (mangels unfallbedingter Einschränkungen) auch ohne Unfall im Pensum von 100 % einen Monatslohn von Fr. 6'400.00 erzielt hätte. Der Beschwerdeführer legte im Übrigen auch nicht näher dar, inwiefern er – entgegen den Angaben der ehemaligen Arbeitgeberin, wonach weder Zeiteinbussen noch anderweitige Einschränkungen vorgelegen hätten – in zeitlicher und leistungsmässiger Hinsicht zuletzt keine einer 100%igen Arbeitsfähigkeit entsprechende Arbeit geleistet habe.