4.3. 4.3.1. Der Beschwerdeführer macht indes geltend, die Beschwerdegegnerin habe das von ihm zuletzt als LKW-Mechaniker erzielte Einkommen zu Unrecht mit dem Valideneinkommen gleichgesetzt. Er sei bei der ehemaligen Arbeitgeberin zwar in einem 100%-Pensum tätig gewesen, sein Lohn habe allerdings aufgrund der weiterhin bestehenden unfallbedingten gesundheitlichen Einschränkungen einer Leistungsfähigkeit von lediglich 80 % entsprochen (Beschwerde S. 4 f.).