1.2. Mit Verfügung vom 24. Oktober 2019 hob die Beschwerdegegnerin – unter Hinweis auf verbesserte Arbeits- und Verdienstverhältnisse – die Invalidenrente revisionsweise per 1. März 2019 auf. Die dagegen erhobene Einsprache vom 25. November 2019 wies die Beschwerdegegnerin mit Einspracheentscheid vom 27. Oktober 2021 ab. 2. 2.1. Gegen diesen Entscheid erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 29. November 2021 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: " 1. Der Einsprache-Entscheid vom 27. Oktober 2021 sei aufzuheben.