Darin ist die Knieproblematik gut dokumentiert. Hingegen fehlen Beurteilungen der Schulter- und Armproblematik, die immerhin Anlass zur Anmeldung zum Leistungsbezug bei der Beschwerdegegnerin gegeben hatten. Ebenso fehlen medizinische Berichte über den Zustand der Wirbelsäule, denn diese Beschwerden wurden vom Unfallversicherer als unfallfremd beurteilt (ärztliche Beurteilung des Unfallversicherers vom 16. Januar 2019, VB 174.81) und entsprechende Leistungen wurden abgelehnt (Schreiben des Unfallversicherers vom 11. Januar 2019, VB 174.82). Somit sind allfällige die Wirbelsäule betreffende Behandlungen in den Akten des Unfallversicherers nicht dokumentiert.