3.2. Zuvor hatte der RAD – nach der am 16. Januar 2018 durchgeführten orthopädischen Untersuchung (VB 117) – mit Stellungnahmen vom 3. April 2020 (VB 193) und 14. Mai 2020 (VB 194 S. 1) die Akten beurteilt. Gestützt darauf erging die angefochtene Verfügung vom 25. Oktober 2021. Der Beschwerdeführer weist insbesondere darauf hin, dass der Unfallversicherer den Sachverhalt weiter abkläre und weiterhin das volle Taggeld ausrichte -5- (Beschwerde S. 3). Die Arbeitsunfähigkeit bestehe seit der letzten Operation vom 11. Juni 2021 zudem bereits seit mehr als fünf Monaten (Beschwerde S. 5).