Bereits bei der ersten kreisärztlichen Untersuchung vom 12. Mai 2014 machte der Beschwerdeführer neben Bewegungseinschränkungen des rechten Arms Probleme mit dem rechten Kniegelenk geltend (Bericht über die kreisärztliche Untersuchung vom 12. Mai 2014, VB 12 S. 4). Letztere gingen auf einen 2011 erlittenen Arbeitsunfall zurück. In den Jahren 2014 und 2015 wurden sodann Knieoperationen vorgenommen, wobei sich Komplikationen durch Infekte ergaben. In den nachfolgenden Jahren standen die rechtsseitigen Kniegelenksbeschwerden mit Instabilitätsgefühl des rechten Knies im Vordergrund.