3. 3.1. Die Anmeldung zum Bezug von IV-Leistungen vom 28. Oktober 2014 erfolgte aufgrund der am 1. Juli 2013 anlässlich eines Arbeitsunfalls erlittenen Verletzungen (VB 28 S. 6). Damals war die rechte Hand des Beschwerdeführers in eine Walze geraten (Schadenmeldung UVG, VB 9 S. 44). Den Akten sind zudem Eingriffe an der rechten Schulter zu entnehmen (VB 12 S. 3). Bereits bei der ersten kreisärztlichen Untersuchung vom 12. Mai 2014 machte der Beschwerdeführer neben Bewegungseinschränkungen des rechten Arms Probleme mit dem rechten Kniegelenk geltend (Bericht über die kreisärztliche Untersuchung vom 12. Mai 2014, VB 12 S. 4).