2. 2.1. Am 29. November 2021 erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde beim Versicherungsgericht des Kantons Aargau und beantragte Folgendes: "1. Es sei die Verfügung vom 25.10.2021 der IV-Stelle des Kantons Aargau aufzuheben und es seien Herrn A. ab Mai 2015 eine ganze Rente zuzusprechen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Die Beschwerdegegnerin beantragte mit Vernehmlassung vom 12. Januar 2022 die Abweisung der Beschwerde.