Die Eingliederungsmassnahmen wurden am 9. August 2018 abgeschlossen. Nach Einholung weiterer Akten beim Unfallversicherer und Aktenvorlage an den RAD (letztmals April/Mai 2020) verfügte die Beschwerdegegnerin – nach Durchführung des Vorbescheidverfahrens – am 25. Oktober 2021, der Beschwerdeführer habe Anspruch auf folgende Rentenleistungen: - 1. Mai 2015 bis 31. Dezember 2016 Anspruch auf eine ganze Rente; - 1. Januar 2019 bis 31. Oktober 2019 Anspruch auf eine ganze Rente; - 1. November 2019 bis 29. Februar 2020 Anspruch auf eine halbe Rente.