1. Nachdem die Beschwerdegegnerin mit rechtskräftig gewordener Verfügung vom 29. September 2014 das Leistungsbegehren des 1967 geborenen Beschwerdeführers betreffend berufliche Massnahmen und Rente abgewiesen hatte, meldete er sich am 28. Oktober 2014 (Eingang bei der Beschwerdegegnerin am 13. November 2014) erneut zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin holte in der Folge mehrfach die Akten des Unfallversicherers ein. Am 16. Januar 2018 fand eine orthopädische Untersuchung durch den Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) statt. Die Eingliederungsmassnahmen wurden am 9. August 2018 abgeschlossen.