November 2015 E. 6.2.), hat das Bundesgericht bei einer psychisch vorbelasteten Versicherten, die von einem mit Sturmhaube maskierten Täter mit einer Soft-Air-Waffe, die ihr in den Rücken gerammt wurde, überfallen wurde, befunden, dass die Versicherungsleistungen nach mehr als drei Jahren einzustellen seien. Damit sei der besonderen Situation "in ausgeprägtem -9-