nössischen Versicherungsgerichts U 2/05 vom 4. August 2005) oder bei einem randalierenden Gast in einer bereits geschlossenen Bar mit Drohungen gegenüber dem Opfer und Schussabgabe im Freien (Leistungseinstellung nach gut 8 Monaten: Urteil des Bundesgerichts 8C_904/2017 vom 23. April 2018) oder bei einem Raubüberfall, bei dem das Opfer bei Aufräumarbeiten nach Betriebsschluss von zwei Tätern mit Schusswaffen bedroht sowie mit Faustschlägen ins Gesicht und Fusstritten in den Bauch traktiert und danach im Büro des Betriebs eingeschlossen wurde, bis es fliehen konnte (Leistungseinstellung nach 18 Monaten: Urteil des Eidge-