Mit dem nun angefochtenen Einspracheentscheid vom 25. Oktober 2021 wurden die Leistungen per 31. Juli 2021 eingestellt und damit etwas mehr als vier Jahre und vier Monate nach dem Schreckereignis vom 18. März 2017. Rechtsprechungsgemäss besteht die übliche und einigermassen typische Reaktion auf Schreckereignisse erfahrungsgemäss aber darin, dass eine Traumatisierung vom Opfer in aller Regel innert einiger Wochen oder Monate überwunden wird (BGE 129 V 177; Urteil des Bundesgerichts 8C_298/2016 vom 30. November 2016 E. 4.5 mit Hinweisen).