B. aus, ohne das Schreckereignis hätte sich die vorliegende, chronisch verlaufende psychische Dekompensation nicht in dieser Weise entwickelt (vgl. E. 3.1.). Med. pract. D. hielt mit Bericht vom 24. November 2021 fest, dass die von ihm im April 2020 erhobenen Funktionseinschränkungen (VB 261) vorwiegend auf das ICD-10-konform begründbare und zu einer PTBS passende Ereignis vom 18. März 2017 zurückzuführen sei (VB 317 S. 3). Entgegen der Beschwerdegegnerin geht das auch aus dem Assessment-Bericht hervor. Darin wird ausgeführt, das psychische Zustandsbild gründe nicht "ausschliesslich" im Vorfall vom 18. März 2017, womit eine Teilursache nicht ausgeschlossen wird.