2017 nicht verhindert, sich im Arbeitsmarkt auf angepasstem Niveau zu behaupten (VB 311 S. 7). In der Beurteilung wurde festgestellt, dem Beschwerdeführer sei es bis zum Vorfall vom 18. März 2017 gelungen, seine Leistungseinschränkungen als auch die Folgen der dependenten Persönlichkeitsstörung zu kompensieren. Seit Sommer 2019 stagniere das Pensum bei 50 %. Aus arbeitspsychiatrischer Sicht stünden bezüglich der beruflichen Rehabilitation die dependente Persönlichkeitsstörung sowie die Leistungsdefizite im Vordergrund. Die Arbeitsfähigkeit an einem angepassten Arbeitsplatz werde auf gegenwärtig 50 % geschätzt (VB 311 S. 8 f.).