Während der nächsten drei bis fünf Jahre würden die unfallbedingten psychischen Beschwerden überwiegend wahrscheinlich in einem etwa gleichen Ausmass bestehen bleiben (VB 288 S. 44). In der zur Zeit ausgeübten, optimal angepassten Tätigkeit als Lagerist betrage die Arbeitsfähigkeit 50 % (VB 288 S. 45). 3.2. Dem Bericht vom 30. August 2021 des von der Eidgenössischen Invalidenversicherung veranlassten Assessments Arbeitsfähigkeit und psychische Gesundheit der F., R. (Assessment-Bericht; unterschrieben u.a. von Dr. med. G., Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie) sind als Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit zu entnehmen (VB 311 S. 7):