Während der Untersuchung vom 26. März 2021 sei der Beschwerdeführer im Vergleich zur Voruntersuchung vom 26. April 2018 deutlich ruhiger und weniger intensiv leidend gewesen (VB 288 S. 28). Der Verlauf sei seither wesentlich positiver als man damals hätte erwarten können (VB 288 S. 34). Zugleich persistierten erhebliche psychische Beschwerden und Beeinträchtigungen, die der Beschwerdeführer in erheblicher Weise überspiele und bagatellisiere (VB 288 S. 38). Die Beurteilungen durch die Behandler (Psychotherapie Praxis C., Q.: med. pract. D., Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, und lic. phil. E., Eidg. anerkannte Psychotherapeutin SBAP; vgl. Bericht vom 17. Juli 2020 [