"Es sei dem Beschwerdeführer unentgeltliche Rechtspflege unter Beiordnung des Unterzeichners zum unentgeltlichen Rechtsbeistand zu gewähren." 2.2. Am 17. Januar 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 21. Januar 2022 wurde dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt, und zu seinem -3- unentgeltlichen Vertreter Christian-Georg Keil, Rechtsanwalt in Lenzburg, ernannt. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: