3.4.2. Die Notwendigkeit der Einholung einer Fremdanamnese ist in erster Linie eine Frage des medizinischen Ermessens (statt vieler: Urteil des Bundesgerichts 8C_794/2017 vom 27. März 2018 E. 4.2.1 mit Hinweisen). Entscheidend ist die klinische Untersuchung mit Anamneseerhebung, Symptomerfassung und Verhaltensbeobachtung; Testverfahren im Rahmen einer psychiatrischen Begutachtung kommt höchstens eine ergänzende Funktion zu (Urteil des Bundesgerichts 9C_728/2018 vom 21. März 2019 E. 3.3).