3.4. 3.4.1. Die Beschwerdeführerin bemängelt das psychiatrische Teilgutachten in verschiedener Hinsicht. U.a. seien weder eine Fremdanamnese eingeholt noch Tests zur Feststellung des Schweregrads der Depression durchgeführt oder Abklärungen betreffend die Leistungsfähigkeit vorgenommen worden. Weiter habe sich die Gutachterin unzureichend mit dem möglichen Vorliegen einer Schmerzstörung auseinandergesetzt (Beschwerde S. 9 ff.).