3.3.3. Der orthopädische Gutachter begründete den von ihm auf Februar 2020 festgesetzten Zeitpunkt des Erreichens einer vollen Arbeitsfähigkeit in angepassten Tätigkeiten mit dem Umstand, dass Dr. med. C. in ihrem Bericht vom 1. Februar 2020 das rechte Bein und das Hüftgelenk betreffend einen -8-