Bei der Überprüfung der groben Kraft wurde das rechte Bein im Liegen nur kurz angehoben, bei aufgestelltem Fuss sei die Hüftbeugung mit allenfalls geringer Seitendifferenz kräftig und wenigstens kurzzeitig durchgeführt worden. Kniebeugung und -streckung, Fusshebung und -senkung, Zehenhebung und -senkung seien seitengleich kräftig. Bei der Überprüfung der Sensibilität sei ein normales Empfinden angegeben worden, insbesondere auch im Versorgungsgebiet des Nervus femoralis rechts. Nervendehnungszeichen fänden sich nicht. Die spinale Bildgebung zeige keine erklärenden Befunde.