2. Die vorliegend angefochtene Verfügung basiert in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf dem polydisziplinären (internistisch, psychiatrisch, neurologisch und orthopädischen) PMEDA-Gutachten vom 19. April 2021 sowie der ergänzenden gutachterlichen Stellungnahme vom 30. August 2021. Die Gutachter stellten folgende Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit (VB 120.1/8): "Hüft-TEP beidseits mit muskulärer Insuffizienz Iliopsoas rechts Leicht- bis mittelgradige Gonarthrose beidseits, ältere vordere Kreuzbandläsion rechts, ältere Aussenmeniskusläsion rechts, Genu valgum rechts mehr als links