1.2. Am 5. April 2018 meldete sich die Beschwerdeführerin aufgrund beidseitiger Coxarthrose erneut zum Leistungsbezug an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin diverse Abklärungen; insbesondere liess sie die Beschwerdeführer polydisziplinär begutachten (Gutachten der PMEDA Polydisziplinäre Medizinische Abklärungen AG, Zürich [PMEDA], vom 19. April 2021). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren, Rücksprache mit dem RAD und ergänzender gutachterlicher Stellungnahme vom 30. August 2021 sprach sie der Beschwerdeführerin eine vom 1. Oktober 2018 bis 30. April 2020 befristete ganze Rente zu (Verfügung vom 4. November 2021).