8.3.2. Dr. med. G. nahm am 22. November 2021 sodann Stellung zur Einschätzung bezüglich des Integritätsschadens und führte insbesondere aus, es sei bekannt, dass gerade Frakturen im Wirbelkörperbereich und insbesondere im "thorako/lumbalen Übergang", welche nicht im Originalausmass wieder aufgerichtet hätten werden können, sowohl in die Statik wie auch in die Dynamik der Wirbelsäule eingreifen würden und dadurch Schmerzausstrahlungen auslösen würden, die dann vom Patienten, typischerweise, nicht am Ort der ehemaligen Verletzung, sondern im Ausstrahlungsgebiet angegeben würden. Es sei daher nicht verwunderlich, dass der Beschwerdeführer die Schmerzen tief lumbal angegeben habe.