5. 5.1. Vorab ist auf die formelle Rüge des Beschwerdeführers betreffend das Gutachten vom 28. April 2021 einzugehen. Er bringt im Wesentlichen vor, die Beschwerdegegnerin habe im Zusammenhang mit der Anordnung der Begutachtung die Verfahrensgarantien verletzt und seine verschiedenen Vorschläge im Sinne einer Konsensorientierung ignoriert (vgl. Beschwerde S. 6; Replik S. 2 f.; Eingabe vom 25. März 2022 S. 1 ff.).