Rein unfallkausal angepasst seien körperlich leichte bis intermittierend höchstens mittelschwere Aktivitäten in wechselnder Position, wo eine Hebe- und Traglimite von 10 kg nur ausnahmsweise überschritten werde, keine länger dauernden Zwangshaltungen des Rumpfes oder der unteren Extremitäten und keine repetitiven Bewegungen der Arme oberhalb der Horizontalen vorkämen. Für derart angepasste berufliche Tätigkeiten bestehe eine zeitlich und leistungsmässig uneingeschränkte Arbeitsfähigkeit, das heisse 100 % bezogen auf ein Vollzeitpensum (VB 5 S. 23).