des Versicherten sei bereits vor dem 14. Dezember 2018 aus unfallfremden Gründen deutlich reduziert gewesen. Müsste anhand allgemeiner me- dizinisch-theoretischer Überlegungen ein körperliches Belastungsprofil formuliert werden, das unter Ausblendung aller übrigen Pathologien ausschliesslich die Folgen der BWK12-Fraktur berücksichtige, "käme man wahrscheinlich zu folgender Einschätzung": Rein unfallkausal angepasst seien körperlich leichte bis intermittierend höchstens mittelschwere