"1. Dem Beschwerdeführer seien die gesetzlichen Leistungen auszurichten. 2. Dem Beschwerdeführer sei eine Integritätsentschädigung von mindestens 20% auszurichten. 3. Dem Beschwerdeführer seien Langzeit-Heilbehandlungen gemäss UVG zuzusprechen. 4. Dem Beschwerdeführer sei eine UV-Rente zuzusprechen. 5. Eventualiter seien dem Beschwerdeführer weiterführende Taggelder auszurichten. 6. Eventualiter sei ein Gerichtsgutachten anzuordnen. 7. Eventualiter sei die Causa an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. 8. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen.