Mit Verfügung vom 16. August 2021 verneinte die Beschwerdegegnerin einen Anspruch auf Taggeldleistungen sowie auf eine Invalidenrente. Die gegen die Verfügungen vom 25. Mai 2020 und vom 16. August 2021 erhobenen Einsprachen – auch betreffend Integritätsentschädigung – wies die Beschwerdegegnerin mit Einspracheentscheid vom 25. Oktober 2021 ab. 2. 2.1. Gegen den Einspracheentscheid vom 25. Oktober 2021 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 25. November 2021 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren (Beschwerde S. 10):