Weitere Heilungskosten würden nur noch bei Rückfällen oder Spätfolgen erstattet; die Kosten der jährlichen Verlaufskontrolle würden weiterhin übernommen. Sie sprach dem Beschwerdeführer sodann eine Integritätsentschädigung (Integritätseinbusse: 5 %) zu. Nachdem der Beschwerdeführer gegen die Verfügung vom 25. Mai 2020 Einsprache erhoben hatte, tätigte die Beschwerdegegnerin weitere Abklärungen in medizinischer Hinsicht und holte ein orthopädisches Gutachten bei der C. GmbH ein (Gutachten vom 28. April 2021). Mit Verfügung vom 16. August 2021 verneinte die Beschwerdegegnerin einen Anspruch auf Taggeldleistungen sowie auf eine Invalidenrente.