Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Die Beschwerdegegnerin beantragte mit Vernehmlassung vom 19. Januar 2022 die Gutheissung der Beschwerde in dem Sinne, dass der angefochtene Einspracheentscheid aufzuheben und die Sache an sie zurückzuweisen sei, damit sie nach Erreichen des medizinischen Endzustands die erforderlichen Abklärungen betreffend den Integritätsschaden vornehme und hernach über den Anspruch auf Integritätsentschädigung des Beschwerdeführers neu verfüge. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: