1. Der 1969 geborene Beschwerdeführer ist bei einem Bauunternehmen angestellt und deswegen bei der Beschwerdegegnerin obligatorisch gegen die Folgen von Unfällen versichert. Am 25. August 2017 stürzte er von einer Leiter und verletzte sich dabei am rechten Unterschenkel. Die Beschwerdegegnerin anerkannte ihre Leistungspflicht für diesen Unfall und richtete vorübergehende Leistungen aus. Nach mehreren kreisärztlichen Untersuchungen sprach sie dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 21. Oktober 2019 eine Invalidenrente basierend auf einem invaliditätsgrad von 12 % mit Wirkung ab 1. Dezember 2019 sowie eine Integritätsentschädigung aufgrund einer Integritätseinbusse von 15 % zu.