In einer angepassten, körperlich leichten bis mittelschweren Tätigkeit mit der Möglichkeit, die Arbeitspositionen regelmässig selbstständig wechseln zu können, ohne physische Belastung des rechten dominanten Armes und somit ohne Tragen von Lasten, ohne Arbeiten mit stereotypen Rotationsbewegungen oder mit steter Oberkörpervorneige oder -rückhalteposition, bestehe eine 100%ige Arbeits- und Leistungsfähigkeit. Für eine derartige adaptierte Tätigkeit habe auch in der Vergangenheit keine wesentliche, länger dauernde höhergradige Einschränkung der Arbeits- und Leistungsfähigkeit bestanden (VB 62.1 S. 11 f.).