Nach "vorangehend nur punktuell, über Tage bis Wochen aufgehobener Arbeitsfähigkeit" bestehe – aus interdisziplinärer Sicht – seit November 2020 in der bisherigen Tätigkeit eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit. In einer angepassten, körperlich leichten bis mittelschweren Tätigkeit mit der Möglichkeit, die Arbeitspositionen regelmässig selbstständig wechseln zu können, ohne physische Belastung des rechten dominanten Armes und somit ohne Tragen von Lasten, ohne Arbeiten mit stereotypen Rotationsbewegungen oder mit steter Oberkörpervorneige oder -rückhalteposition, bestehe eine 100%ige Arbeits- und Leistungsfähigkeit.