petenzniveau 1 eine Vielzahl von leichten Tätigkeiten umfasst (vgl. Urteil des Bundesgerichts 9C_507/2020 vom 29. Oktober 2020 E. 3.3.3.2), womit von einem genügend breiten Spektrum an zumutbaren Verweistätigkeiten auf dem (hypothetisch) ausgeglichenen Arbeitsmarkt auszugehen ist. -6-