Invaliditätsgrades massgebenden Vergleichseinkommen falsch festgesetzt. Bei korrekter Ermittlung des Validen- und des Invalideneinkommens resultiere (ab Juni 2019) ein Invaliditätsgrad von mindestens 40 %, weshalb sie ab September 2019 noch Anspruch auf eine Viertelsrente habe (Beschwerde S. 3 ff.). 1.2. Streitig und zu prüfen ist demnach, ob die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 4. November 2021 zu Recht (nur) eine bis 31. August 2019 befristete Rente zugesprochen hat (VB 124).