2.3. Mit Vernehmlassung vom 27. Dezember 2021 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.4. Mit Verfügung vom 3. Januar 2022 wurde die berufliche Vorsorgeeinrichtung der Beschwerdeführerin zum Verfahren beigeladen. Mit Schreiben vom 13. Januar 2022 teilte diese ihren Verzicht auf eine Stellungnahme mit. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: