Die Beschwerdegegnerin zog in der Folge die Akten des zuständigen Unfallversicherers bei und traf eigene erwerbliche und medizinische Abklärungen, in deren Rahmen sie die Beschwerdeführerin polydisziplinär begutachten liess (Gutachten des Ärztliches Begutachtungsinstitut GmbH [ABI] vom 30. August 2021). In Bestätigung ihres Vorbescheids vom 8. September 2021 sprach sie der Beschwerdeführerin schliesslich mit Verfügung vom 4. November 2021 ab 1. August 2018 eine bis 31. August 2019 befristete ganze Rente zu. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 4. November 2021 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 25. November 2021 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: