1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerden wird die Verfügung vom 20. Oktober 2021 aufgehoben und die Sache zur weiteren Abklärung im Sinne der Erwägungen und zur Neuverfügung an die Beschwerdegegnerin zurückgewiesen. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 800.00 werden der Beschwerdegegnerin auferlegt. 3. Die Beschwerdegegnerin wird verpflichtet, der Beschwerdeführerin 2 die Parteikosten in richterlich festgesetzter Höhe von Fr. 2'550.00 zu bezahlen. Zustellung an: die Beschwerdeführerin 1 (Vertreterin; 2-fach) die Beschwerdeführerin 2 (Vertreter; 2-fach) die Beschwerdegegnerin die Beigeladene -9-