Die interpersonellen Konflikte würden sie aber in ihrer Leistungsfähigkeit stark einschränken und die "Anwesenheit im Hinblick auf die Zumutbarkeit für das Umfeld deutlich reduzieren" (VB 91.1 S. 55 f.). "Um dieser mittel- bis langfristigen interaktionellen Einschränkung einerseits und den fachlichen Fähigkeiten andererseits Rechnung zu tragen", gingen die Gutachter indes von einer Einschränkung der Leistungsfähigkeit von 80 % aus, wobei in diese Wertung "vor allen Dingen die wiederholten Kündigungen und Abbrüche sowie die Zumutbarkeit für das Umfeld" einflössen (VB 91.1 S. 54 f.).