Insbesondere diese Schwierigkeiten "streng[t]en die Explorandin auch über das gewöhnliche Mass hinaus an", so dass es immer wieder zu Kündigungen und Abbrüchen komme. Es seien zwar fachliche Kompetenz und Berufserfahrung vorhanden, aber die interpersonellen Konflikte würden die Beschwerdeführerin 2 in ihrer Leistungsfähigkeit zu 80 % einschränken. In der bisherigen Tätigkeit verbleibe daher eine Arbeitsfähigkeit von 20 % (VB 91.1 S. 54 f.).