ermitteltem Invaliditätsgrad von 70% im Umfang einer ganzen Rente auszurichten. 2. Unter ausgangsgemässen Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich MwSt.) zu Lasten der Beschwerdegegnerin." Dieses Verfahren wurde unter der Nummer VBE.2021.521 erfasst. 2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 7. Dezember 2021 wurden die Verfahren VBE.2021.518 und VBE.2021.521 vereinigt. 2.4. Mit Vernehmlassung vom 15. Dezember 2021 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerden.