Auf Empfehlung des Regionalen Ärztlichen Diensts (RAD) liess die Beschwerdegegnerin die Beschwerdeführerin 2 psychiatrisch begutachten (Gutachten der D. vom 12. April 2021). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren sprach die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin 2 mit Verfügung vom 20. Oktober 2021 ab Oktober 2019 eine ganze Rente und ab Juni 2021 eine Dreiviertelsrente zu. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 20. Oktober 2021 erhob die Beschwerdeführerin 1, bei welcher die Beschwerdeführerin 2 im Rahmen ihres per Ende 2018 aufgelösten Arbeitsverhältnisses berufsvorsorgeversichert war, mit Eingabe vom 23. November 2021 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: