1. Die 1975 geborene Beschwerdeführerin 2 meldete sich aufgrund eines Burnouts sowie einer leichten Depression am 25. April 2019 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin Abklärungen in medizinischer und erwerblicher Hinsicht und erteilte Kostengutsprache für ein Belastbarkeitstraining. Ein darauffolgendes Aufbautraining wurde am 4. März 2021 abgebrochen. Auf Empfehlung des Regionalen Ärztlichen Diensts (RAD) liess die Beschwerdegegnerin die Beschwerdeführerin 2 psychiatrisch begutachten (Gutachten der D. vom 12. April 2021).