- 15 - Schadenminderungspflicht – mangels anderweitiger Hinweise – als durchaus zumutbar erscheint (vgl. Art. 7 Abs. 1 und Art. 10 Abs. 2 IVG; Urteil des Bundesgerichts 9C_648/2010 vom 10. August 2011 E. 3.3.1 mit Hinweisen). Die langjährige vollständige Abwesenheit vom Arbeitsmarkt ist daher nicht invaliditätsbedingt (vgl. Urteile des Bundesgerichts 9C_3/2015 vom 20. Mai 2015 E. 4.3; 9C_752/2013 vom 27. Juni 2014 E. 4.3.2). Zudem setzen berufliche Wiedereingliederungsmassnahmen einen entsprechenden Eingliederungswillen bzw. eine subjektive Eingliederungsfähigkeit voraus.