Aus neurologischer Sicht sei die "dramatische" Einschränkung im gesamten Haushalt im Vergleich zum klinischen Befund nicht plausibel, es sei von einer Symptomausweitung auszugehen. In psychiatrischer Hinsicht hätten sich weder Inkonsistenzen noch Hinweise auf Aggravation oder Verdeutlichungstendenzen ergeben (vgl. VB 199.2 S. 7).