Die ZIMB-Gutachter führten im Rahmen ihrer interdisziplinären Beurteilung aus, in der angestammten Tätigkeit könne seit 2007 eine vollständige Arbeitsunfähigkeit aus neurologischer und orthopädischer Sicht bestätigt werden. In einer leidensangepassten Tätigkeit (körperlich nur leichte, immer wieder auch sitzende Verrichtungen unter Wechselbelastung; Vermeidung von wiederholtem Heben und Tragen von Lasten über 5